Hinweisgeberschutz clever umgesetzt...

Fachkunde erwerben und

Meldestelle einrichten/betreiben

Online-Kurs mit Zertifikat gem. § 15 Abs. 2 HinSchG

  • Vorlagen und Muster für die Umsetzung in der Praxis
  • Umfangreiche Nachbetreuung auch nach Abschluss des Kurses
  • Sofort starten und Lerntempo selbst bestimmen (Abschluss an einem Tag möglich)

Individuell & zielgerichtet

Welche Ausbildung/Schulung ist die richtige für Sie?

Klicken Sie unten auf Ihre persönliche Anwendungssituation!

Je nach Anwendungssituation benötigen Sie unterschiedliche Informationen, um erfolgreich zu sein und Haftungsfälle zu vermeiden!

Für Unternehmer/Geschäftsführer

Anwendungsfall: Umsetzung im Unternehmen durch Mitarbeiter

Sie sind Unternehmer oder Geschäftsführer und möchten das Hinweisgeberschutzgesetz in Ihrem Unternehmen durch eigene Mitarbeiter umsetzen lassen?

In unserem Kurs erfahren Ihre Mitarbeiter, wie sie das HinSchG kostengünstig, rechtssicher und ohne Organisationverschulden oder Bußgeldrisiko für die Geschäftsführung oder das Unternehmen umsetzen.

 

Teilnahmegebühr für 2 Mitarbeiter: Nur 799 €

Für Mitarbeiter (interne Meldestelle)

Anwendungsfall: Meldestelle einrichten, betreiben oder mitarbeiten

Sie sollen als Mitarbeiter eine interne Meldestelle einrichten, betreiben oder dort mitarbeiten?

Dazu müssen Sie nicht nur die erforderliche Fachkunde für die Tätigkeit als Meldestellenbeauftragter nach § 15 Abs. 2 HinSchG nachweisen können (mit unserem Zertifikat), sondern auch die Tipps und Tricks kennen, um Ihr eigenes Haftungs- und Bußgeldrisiko erheblich zu senken.

Wie genau Sie das machen, erfahren Sie in unserem Kurs direkt von einem renommierten Rechtsanwalt, der weiß, worauf es in der Praxis ankommt.

Teilnahmegebühr für 2 Mitarbeiter: Nur 799 €

Für Dienstleister/Selbstständige/Unternehmer

Anwendungsfall: Meldestelle für andere betreiben und Geld verdienen

Sie sind Dienstleister, Selbständiger oder Unternehmer und möchten mit der Dienstleistung "Externer Meldestsellenbeauftragter" Geld verdienen?

In unserem speziell darauf ausgerichteten Kurs erwerben Sie nicht nur die erforderliche Fachkunde nach § 15 Abs. 2 HinSchG (Zertifikat). Sie erhalten auch alle Tipps und Tricks vom Rechtsanwalt aus der Praxis (inkl. Vertragsmuster), um Ihr eigenes Haftungsrisiko erheblich zu senken.

Zusätzlich: Unternehmerische Tipps um mit dieser Dienstleistung gute Einnahmen erzielen zu können.

Teilnahmegebühr: Nur 799 €

Kursfinder

Welchen Hinweisgeber-Kurs benötigen Sie?

Sie sind sich nicht sicher, welche unserer Hinweisgeber-Schulungen zu Ihrer Situation (Geschäftsführer, Mitarbeiter (intern/extern, Dienstleister, etc.) passt?

Nutzen Sie unseren Kursfinder, um die richtige Ausbildung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

1. Klicken Sie auf die Schaltfläche "Die richtige Schulung finden"

2. Beantworten Sie einfache Fragen

3. Erfahren Sie, welche Ausbildung die richtige für Sie ist.

Die Ausbildung

Gemäß § 12 HinSchG sind Unternehmen ab einer Größe von 50 Mitarbeitern dazu verpflichtet, eine interne Meldestelle zu betreiben. Unter Umständen können auch eine Reihe von Unternehmen unterhalb dieser Grenze von der Pflicht betroffen sein, beispielsweise, wenn sie im Finanzbereich tätig sind.

Um eine Meldestelle effektiv aufbauen und betreiben zu können, müssen die eingesetzten Meldestellenbeauftragten bestens mit dem Hinweisgeberschutzgesetz vertraut sein. Die Fachkunde muss gem. § 15 Abs. 2 HinSchG nachweisbar sein. Unsere Ausbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten mit Zertifikat erfüllt diese Voraussetzungen und bereitet Sie optimal auf die Umsetzung des HinSchG vor.

  1. Zeit und Geld sparen: Keine Reise- und Hotelkosten durch Online-Kurs
  2. 100% flexible Zeiteinteilung: lernen Sie gemäß Ihrem eigenen Tempo 
  3. Jederzeit startenFachkunde erwerben
  4. Schnell und einfach Meldestelle einrichten und betreiben
  5. Zertifikat weist Fachkunde gemäß § 15 Abs. 2 HinSchG nach
  6. Rückfragen an die Ausbilder jederzeit möglich
  7. Formulare, Muster und Vorlagen für die einfache Umsetzung in der Praxis
  8. Umfangreiche Nachbetreuung auch nach Abschluss des Kurses: Wir helfen Ihnen weiter!

Ablauf & Inhalte

Weitere Informationen über die Ausbildung zum Beaufragten für Hinweisgeberschutz

Mit unseren Ausbildungen können Sie das Hinweisgeberschutzgesetz schnell, effektiv und rechtskonform umsetzen. Nachfolgend finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Ausbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten.

  • Mit der Ausbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten der LUTOP Akademie sind Sie und/oder Ihre Mitarbeiter ideal vorbereitet, um das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) effektiv und rechtskonform umzusetzen. Dazu haben wir Ausbildungen entwickelt, die sich speziell an die Anforderungen der unterschiedlichen Anwendungsfälle richten: Mitarbeiter, die die interne Meldestelle einrichten oder betreiben sollen oder Dienstleister, die das Einrichten und Betreiben einer Meldestelle als externe Dienstleistung anbieten möchten sowie deren Mitarbeiter.

    Die zeit- und kostensparende Online-Ausbildung bringt Ihnen oder Ihren oder Ihren Mitarbeitern die rechtlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten des HinSchG näher. Dabei werfen wir auch einen Blick auf das Verhältnis des Hinweisgeberschutzgesetzes zu anderen Gesetzen und Bestimmungen. Zudem zeigen wir genau, was Sie zwingend umsetzen müssen und bei welchen Maßnahmen Spielräume bestehen oder nur "Nice-to-have", aber nicht erforderlich sind. So können Sie das Gesetz pragmatisch unter Berücksichtigung Ihrer Prioritäten umsetzen.

    Dabei vermitteln wir sowohl das erforderliche Fachwissen nach § 15 Abs. 2 HinSchG (mit Zertifikat), als auch die pragmatische Umsetzung der Anforderungen in der Praxis mit vielen Checklisten und Vorlagen.
  • Die Ausbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten mit Zertifikat enthält umfangreiche Lektionen zu allen wichtigen Aspekten des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und deren Umsetzung in der Praxis.

    • Relevante Daten und Fristen zum HinSchG
    • Zielsetzung und persönlicher Anwendungsbereich des HinSchG
    • Begriffsbestimmungen
    • Verhältnis zu anderen Bestimmungen und Regelungen
    • Grundsätze der Meldung nach dem HinSchG
    • Interne Meldungen
    • Externe Meldestellen und externe Meldungen
    • Offenlegungen
    • Schutzmaßnahmen
    • Sanktionen
    • Fristen und Übergangsregelungen
    • Datenschutzrechtliche Probleme und Lösungen

    Darüber hinaus enthält die Ausbildung auch hilfreiche Praxisvorlagen und Muster, mit denen Sie das HinSchG schnell und einfach umsetzen können. Diese Vorlagen wurden von erfahrenen Rechtsanwälten erstellt, damit Sie das HinSchG rechtskonform anwenden und Bußgelder und andere Sanktionen vermeiden können.
  • Nach der Freischaltung des Kurses haben Sie sofort Zugriff auf die Lektionen. Der Kurs enthält die Lektionen als Video (insgesamt ca. 7 Stunden Videomaterial) sowie ein Wissensquiz am Ende jedes Kapitels. Mit dem Wissensquiz können Sie kurz überprüfen, ob Sie die Inhalte verstanden haben. So werden Sie optimal auf die Prüfung am Ende der Ausbildung vorbereitet. Alle Lektionen sind darüber hinaus auch als PDF und Audiodatei verfügbar.

    Zum Abschluss des Kurses absolvieren Sie eine Zertifikatsprüfung, die das erworbene Fachwissen gem. § 15 Abs. 2 HinSchG nachweist. Mit dem Zertifikat können Sie Ihren Geschäftspartnern und Behörden gegenüber belegen, dass Sie die Ausbildung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten abgeschlossen haben.
  • Der Kurs besteht aus insgesamt etwa 7 Stunden Videomaterial. Ein Vorteil der Fachkundeschulung zum Hinweisgeberschutz-Beauftragten mit Zertifikat ist, dass Sie Ihr Lerntempo selbst bestimmen können.

    Der Kurs kann innerhalb eines Tages absolviert werden.
    Je nach bevorzugtem Lerntempo kann es aber sinnvoll sein, sich ein paar Tage Zeit zu nehmen und in kleineren Schritten vorzugehen.

    So können Sie das HinSchG schnell und effektiv in Ihrem Unternehmen oder für Ihre Mandanten umsetzen.
  • Im Gegensatz zu Vor-Ort-Ausbildungen gibt es bei unserer Online-Ausbildung nur eine Voraussetzung:

    Für den Kurs benötigen Sie lediglich ein internetfähiges Endgerät (Computer, Laptop, Tablet).

    Es ist keine weitere Soft- oder Hardware nötig.

    Rechtliche Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
  • Die Teilnahmegebühr für die Ausbildung beträgt 799 € (zzgl. MwSt.) netto oder 950,81 € (inkl. MwSt.) brutto pro Teilnehmer.

    Durch unseren 2-für-1-Bonus können Sie einen 2. Teilnehmer desselben Unternehmens ohne weitere Extrakosten ausbilden lassen. So gesehen würde sich dann die Teilnahmegebühr auf 399,50 Euro halbieren.

    Wir glauben daran, dass es schon aus Vertretungsgesichtspunkten optimal ist, das zumindest zwei Mitarbeiter eines Unternehmens sich mit dem Hinweisgeberschutz auskennen. So können diese sich auch besprechen und abstimmen und niemand ist auf sich allein gestellt. Gerne stehen wir natürlich auch nach Abschluss des Kurses als Ansprechpartner zur Verfügung.
  • Wir akzeptieren folgende Zahlungsmittel:

    • Kreditkarte (Visa, Mastercard)
    • Vorkasse

    • SOFORT Überweisung
    • SEPA-Lastschrift

    Darüber hinaus ist ein Kauf auf Rechnung möglich. Senden Sie uns einfach eine E-Mail mit den Bestell- und Rechnungsdaten Ihres Unternehmens und wir senden Ihnen die Rechnung umgehend zu. Nach Bezahlung werden Sie zum Kurs freigeschaltet.

    Die Ausbildung kann auch auf Raten bezahlt werden. Legen Sie dazu einfach den Kurs Ihrer Wahl in den Warenkorb und wählen Sie Ratenzahlung als Bezahlmethode aus.
  • In der Praxis hat sich herausgestellt, dass es den Hinweisgeberschutzbeauftragten die Arbeit wesentlich erleichtert, wenn noch ein zweiter Mitarbeiter eines Unternehmens ebenfalls Kenntnisse im Hinweisgeberschutz besitzt. 

    So ist niemand bei dieser Aufgabe auf sich allein gestellt und kann sich mit einem Kollegen vertrauensvoll besprechen.

    Schon aus Vertretungsgründen und zum Einhalten von Fristen bei Urlaub oder Krankheit ist es geboten, dass zwei Mitarbeiter über entsprechende Fachkenntnisse verfügen. Dies zu Organisieren ist Aufgabe der Geschäftsführung und kann zu Organisationsverschulden und persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen.

    Vorsicht: Bei anderen Kursen erfahren Sie oder Ihre Mitarbeiter erst während des Kurses, dass Sie einen Vertreter benötigen und Sie müssen den Kurs für einen weiteren Mitarbeiter ein zweites Mal erwerben.

    Durch den 2-für-1-Bonus können Sie bei uns 
    bares Geld sparen.

    Daher haben wir uns dazu entschlossen, einem zweiten Teilnehmer desselben Unternehmens ohne weitere Kosten ebenfalls die Teilnahme an der Ausbildung zum Hinweisgeberschutzbeauftragten inklusive Prüfung zu ermöglichen.