Hinweisgeberschutzgesetz: Erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen

Hinweisgeberschutzgesetz: Erfolgreiche Umsetzung im Unternehmen


Das Hinweisgeberschutzgesetz, welches am 2. Juli 2023 in Kraft trat, markiert einen bedeutsamen Meilenstein in der Unternehmenslandschaft Deutschlands. Gerade für Firmen, die 50 Mitarbeiter oder mehr beschäftigen, bringt dieses Gesetz weitreichende Veränderungen mit sich, da sie ein internes Hinweisgebersystem implementieren müssen. 

Vor dem Hintergrund einer näher rückenden Umsetzungsfrist für Unternehmen mit einer Größe von 50 bis 249 Mitarbeitenden bis zum 17. Dezember 2023 wird die rechtzeitige Vorbereitung und Anpassung umso kritischer.


Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes


Das
Hinweisgeberschutzgesetz zielt darauf ab, Whistleblowern – also Personen, die auf Missstände in Unternehmen hinweisen – einen umfassenden Schutz zu bieten. Die  5 Kernpunkte des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind:

 

  1. Schutz der Hinweisgeber vor Repressalien: Das HinSchG verbietet jegliche Repressalien gegenüber hinweisgebenden Personen, unabhängig davon, ob sie sich an interne oder externe Meldesysteme wenden. Dazu gehören z. B. Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder jede andere Form der ungerechtfertigten Benachteiligung als Reaktion auf die Meldung.

  2. Umsetzung und Einrichtung von internen Hinweisgebersystemen: Unternehmen ab 50 Beschäftigten müssen ein internes Hinweisgebersystem einrichten. Dieses System muss sicher und vertraulich sein und es ermöglichen, Hinweise zu melden. Hierbei besteht jedoch keine Verpflichtung, die Meldekanäle auch für die Abgabe anonymer Hinweise zu gestalten. 

  3. Anonymität: Hinweisgeber haben das Recht, ihre Identität geheim zu halten. Sie können anonym melden, allerdings muss anonymen Hinweisen nicht nachgegangen werden.

  4. Unabhängige Untersuchung: Hinweise müssen von einer unabhängigen Stelle untersucht werden. Dies kann eine interne oder externe Stelle sein.

  5. Vertraulichkeit: Die Identität der hinweisgebenden Person muss über das gesamte Verfahren speziell geschützt und vertraulich behandelt werden. Verstöße gegen das Vertraulichkeitsgebot können mit Geldbußen bis zu 50.000 EUR für handelnde Personen und unter Umständen bis zu 500.000 EUR für Unternehmen geahndet werden. Zudem müssen alle Meldestellenbeauftragte entsprechend geschult sein und über die notwendige Fachkunde (Fachkundenachweis gem. § 15 Abs. 2 HinSchG) verfügen, um unter anderem dem Vertraulichkeitsgebot angemessen nachkommen zu können.


Praktische Schritte zur Einrichtung sicherer interner Hinweisgebersysteme


Ein effektives internes Hinweisgebersystem ist das Rückgrat eines erfolgreichen Whistleblower-Schutzprogramms. Die Implementierung solch eines Systems erfordert jedoch sorgfältige Planung und Durchführung.

A. Auswahl und Schulung des Personals für die Meldestelle

Ein entscheidender erster Schritt ist die Auswahl des richtigen Personals. Mitarbeiter, die für die Meldestelle verantwortlich sind, müssen nicht nur vertrauenswürdig, sondern auch geschult im Umgang mit sensiblen Informationen sein. 

Es ist von Vorteil, Personen mit einer juristischen oder Compliance-bezogenen Hintergrundbildung einzusetzen, um komplexe Fragestellungen und mögliche rechtliche Konsequenzen zu verstehen. Ein Fachkundenachweis nach § 15 Abs. 2 HinSchG sowie Weiterbildungen und regelmäßige Schulungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Personal stets auf dem neuesten Stand der gesetzlichen Anforderungen und besten Praktiken ist.

B. Technische Aspekte: sichere Kommunikationskanäle und Datenschutz

Auf technischer Ebene sollte das System so konzipiert sein, dass Meldungen sicher und vertraulich behandelt werden. Dies bedeutet im Idealfall den Einsatz von verschlüsselten Kommunikationskanälen, sicheren Servern und strikten Datenschutzmaßnahmen, die sowohl den Whistleblower schützen als auch das Unternehmen vor möglichen Datenschutzverletzungen. 

Zudem ist es sinnvoll, regelmäßige Sicherheitsaudits durchzuführen, um mögliche Schwachstellen zu identifizieren und zu beheben.

 



C. Prozessablauf bei eingehenden Meldungen

Jede eingehende Meldung sollte nach einem klaren und konsistenten Prozess behandelt werden. Dies beginnt mit der sofortigen Bestätigung des Eingangs der Meldung an den Whistleblower. Anschließend sollte eine Vorprüfung stattfinden, um den Grad der Dringlichkeit und den weiteren Handlungsbedarf zu ermitteln. Lesen Sie hierzu auch unseren Beitrag: Vom Hinweis bis zur Aufklärung: Weg der Meldung eines Hinweisgebers

Bei schwerwiegenderen Anschuldigungen könnten externe Spezialisten oder Rechtsberater hinzugezogen werden. Wichtig ist, dass der gesamte Prozess transparent und zeitnah abläuft, um sowohl das Vertrauen des Hinweisgebers zu wahren, als auch eventuelle Missstände rasch anzugehen. 


Die Rolle und Beteiligung des Betriebsrates


In Unternehmen mit einem Betriebsrat spielt dieser eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und Betrieb eines internen Hinweisgebersystems im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes. Seine Beteiligung stellt sicher, dass die Interessen und Rechte der Mitarbeiter angemessen berücksichtigt werden.

Notwendige Absprachen und Vereinbarungen

Zunächst müssen Unternehmen und Betriebsrat gemeinsam Gespräche führen, um die Eckpunkte und Parameter des neuen Systems zu definieren. Hierbei ist es wichtig, Klarheit über die Zuständigkeiten, die Verantwortlichkeiten und die genauen Abläufe zu schaffen. 

Es könnten auch Diskussionen über die Art und Weise der Meldungen, die Art der Rückmeldungen an den Whistleblower und den Umgang mit anonymen Meldungen entstehen.

Gemeinsame Entwicklung von Verfahrensweisen

In einem konstruktiven Dialog sollten Unternehmen und Betriebsrat zusammenarbeiten, um effektive und transparente Verfahren für den Umgang mit eingehenden Meldungen zu entwickeln. Dies beinhaltet die Einführung von Richtlinien zur Bewertung von Meldungen, zur Untersuchung von Vorwürfen und zur Kommunikation der Ergebnisse. 

Der Betriebsrat kann hierbei wertvolle Einblicke in die Bedenken und Wünsche der Mitarbeiter liefern, um sicherzustellen, dass das System gerecht, transparent und im besten Interesse aller Beteiligten funktioniert.


Die Langzeitperspektive: Wie das Hinweisgeberschutzgesetz die Unternehmenskultur beeinflussen kann 


Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet Unternehmen nicht nur die Chance, rechtliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch die Möglichkeit, ihre Unternehmenskultur positiv zu gestalten. 

Eine transparente und sichere Meldestruktur fördert das Vertrauen der Mitarbeiter und ermutigt sie, Missstände ohne Angst vor Repressalien zu melden. Dies kann zu einer offeneren, ethischeren und verantwortungsbewussteren Arbeitsumgebung führen, in der Mitarbeiter sich geschätzt und gehört fühlen. 

Für Unternehmen, die Unterstützung bei der Einführung solch einer Kultur suchen, bietet die Lutop Akademie maßgeschneiderte Lösungen und Beratung, um sicherzustellen, dass die Implementierung des Hinweisgeberschutzgesetzes den größtmöglichen positiven Einfluss auf die Unternehmenskultur hat. 

Aber selbstverständlich richtet sich der Kurs auch an Unternehmen, die lediglich den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden wollen und dabei ein Minimum an Aufwand betreiben möchten. Wir zeigen Ihnen in unserem Kurs, wie Sie den Vorgaben budgetfreundlich gerecht werden können.

Der Kurs zur Erlangung der fachlichen Eignung zur Führung der Meldestelle richtet sich sowohl an diejenigen, die lediglich den Mindestanforderungen gerecht werden möchten und an solche, die das Thema als Chance verstehen, eine offenere Unternehmenskultur anzustoßen. 





FAQ

Was genau muss ein Unternehmen bei der Einrichtung eines internen Hinweisgebersystems beachten?

Ein Unternehmen sollte sicherstellen, dass das System zugänglich, vertraulich und sicher ist. Dies beinhaltet die Auswahl des richtigen Personals für die Meldestelle, die Implementierung sicherer Kommunikationstechnologien und die Schaffung eines klaren Prozesses für die Aufnahme, Bestätigung und Nachverfolgung von Meldungen.

Wie wird sichergestellt, dass Whistleblower keinen Repressalien ausgesetzt sind?

Das Gesetz beinhaltet eine Beweislastumkehr, was bedeutet, dass im Falle von Benachteiligungen vermutet wird, dass diese eine Reaktion auf den Hinweis des Whistleblowers ist. Unternehmen sollten Vergeltungsmaßnahmen unterbinden und Mitarbeiter über ihre Rechte und den Schutz informieren, den das Gesetz ihnen bietet.

Welche Rolle spielt der Betriebsrat bei der Implementierung des Systems?

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte und sollte daher in den gesamten Prozess der Entwicklung und Implementierung des Systems einbezogen werden. Dies kann durch regelmäßige Absprachen, Vereinbarungen und gemeinsame Entscheidungsfindung geschehen. Auch sind Regelungen zum Hinweisgeberschutz und dessen Umsetzung durch Betriebsvereinbarungen möglich.

Wie können Unternehmen sicherstellen, dass ihre bestehenden Systeme mit dem neuen Gesetz konform sind?

Unternehmen sollten ihre bestehenden Systeme regelmäßig überprüfen, gegebenenfalls Anpassungen vornehmen und sicherstellen, dass sie die aktuellen gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Ein Kurs zur Erlangung der fachlichen Qualifikation zum Betrieb der Meldestelle bei der Lutop Akademie kann dabei hilfreich sein.

Gibt es Besonderheiten für kleinere Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden?

Ja, für Unternehmen dieser Größe gibt es eine Übergangsfrist bis zum 17. Dezember 2023 für die Implementierung des internen Hinweisgebersystems. Trotz dieser „Schonfrist“ wird empfohlen, frühzeitig mit den Vorbereitungen zu beginnen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, wenn das Gesetz vollständig in Kraft tritt.

ÜBER DEN AUTOR

Autor

Elmar Sommerfeld

Elmar Sommerfeld ist Rechtsanwalt, Datenschutzbeauftragter und Ausbildungsleiter des Kurses „Hinweisgeberschutz Fachkunde mit Zertifikat“

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